Beim ersten Termin erstellen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Diese beinhaltet die Honorarsätze, die wir Ihnen für die Behandlung in Rechnung stellen. Unsere Sätze entsprechen den Sätzen der GebüTh, die sich inzwischen zum Standard für die Gestaltung der Privatpreise im Bereich der Heilmittel in Deutschland entwickelt haben. Die vereinbarten Preise gelten unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Sie ganz, teilweise oder gar nicht erstattet. Prüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsvertrag, um Überraschungen zu vermeiden.
Wir orientieren uns mit unseren Preisen in der Praxis an der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter in unserer Praxis.
Damit wir das Rezept problemlos mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können, muss die Behandlung innerhalb von 27 Tagen nach Rezeptausstellung begonnen werden. Es kommt immer wieder vor, dass wir bei Kindern und neurologischen Patienten eine Warteliste führen müssen. Bitte klären Sie deshalb vorher mit uns ab, ob wir Ihnen rechtzeitig einen Termin anbieten können oder ob Sie sich das Rezept erst ausstellen lassen sollen, wenn wieder ein Termin frei wird. Gemäß Sozialgesetzbuch müssen wir pro Rezept eine Zuzahlung verlangen. Diese besteht aus einer 10€ Rezeptgebühr sowie 10% der Behandlungskosten, die Sie während Ihrer Behandlungszeit in unserer Praxis begleichen können.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit und, falls vorhanden, Ihre ärztlichen Befunde.